Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen finden auf alle Verträge Anwendung, die HERR ELEKTRONIK H+P / (F+E) als Verkäufer, der von ihr gehandelten Waren abschließt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausgeschlossen und werden nur durch unsere ausdrücklich schriftliche Bestätigung anerkannt. Die Annahme, der von Herr Elektronik gelieferten Waren, bedeutet in jedem Fall das Annehmen dieser Bedingungen durch den Käufer.

2. Angebot
Die zu dem Angebot gehörenden Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Mengen-, Verbrauchsangaben und Verwendbarkeit sind nur annähernd und freibleibend, sofern nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet. Geringe Abweichungen von produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen solange sie für den Besteller nicht unzumutbar sind. Im Angebot ausgewiesene Forschungs- und Entwicklungsleistung von Fremdunternehmen bzw. Herr Elektronik F+E, unterliegen in jedem Fall gesonderten Lieferbestimmungen (Pkt.11). Die erforderlichen Angaben wie Lieferer, Entwicklungskostenanteil bzw. Lizensforderung sind aus der Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung ersichtlich.

3. Vertragsabschluß
Der Vertragsabschluß kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
Sind Forschungs- und Entwicklungsleistung einer Entwicklungsfirma oder der Organschaft HERR ELEKTRONIK F+E nicht vorab gesondert geschuldet oder anteilig in der Lieferung enthalten, erhält der Käufer von diesem Unternehmen direkt eine Auftragsbestätigung über entsprechende F+E Leistungen. Eine solche direkte Auftragsabwicklung ist außer den gesonderten Lieferbedingungen Herr Elektronik F+E ohne Einfluß auf die vereinbarte Angebotssumme der Produktlieferung. Der Hersteller ist ferner berechtigt, auf eigene Rechnung Beratungs-, Planungs-, Forschungs-, Entwicklungs- und andere Leistungen an fremde Unternehmen zu vergeben. Beim Fehlen entsprechender Auftragsbestätigungen werden durch die wiederspruchlose Entgegennahme von Lieferung und Rechnung die Verträge erfüllt. Abänderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.


3.1 Internet
Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung durch das Internet, ist mit der Absendung der Bestellung
bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot freibleibend innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferungen und Rechnungserteilung sind der schriftlichen Bestätigung gleichestellt.


3.2. Internetshop (es gilt auch 5. Preise und Zahlung Kunden) Die vereinbarten Preise verstehen sich ab
dem Shopbetreiber zuzüglich MwSt, Porto und Verpackung. Die Versandart erfolgt nach unserer Wahl. Erforderliche Sonderverpackungen (z.B.seemäßige Verpackungen) gehen extra zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Zahlungen für Bestellungen aus dem Internet erfolgen per Nachnahme. Ausnahme hiervon sind Lieferungen an registrierte Kunden. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.


4. Lieferung
Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung, der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben, sowie einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Unvorhersehbare Hindernisse sowohl im eigenen Betrieb als auch in denen für Herr Elektronik tätigen Unternehmen und Zuliefer berechtigen uns den Liefertermin um die Dauer der Behinderung und um eine weitere angemessene Zeit zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit dieser noch nicht erfüllt ist. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz, Deckungskauf, Nachlieferung oder Rücktritt bei Nichteinhaltung von Liefertermin sind ausgeschlossen. Der Lieferer behält sich vor, Abänderungen und Verbesserungen die dem Fortschritt dienen vorzunehmen, soweit damit keine unzumutbare Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Liefergegenstandes eintritt. Teillieferungen sind zulässig, gelten als besonderes Geschäft und bleiben ohne Einfluß auf den unerfüllten Teil des Auftrages. Mit Lieferung und Bezahlung wird lediglich das Eigentumsrecht am Gegenstand erworben. Das Nutzungsrecht auf Entwicklungsleistung, Funktion, Software, Form usw. unterliegt dem Urheberrecht Herr Elektronik F+E bzw Reinhold Herr und fordert eine zusätzliche Vereinbarung über Kostenausgleich bzw. Lizensgebühr sofern diese Aufwendungen nicht schon vorab ausdrücklich gegenüber dem Urheberberechtigten befriedigt wurden. Ansonsten gelten für solche Lieferleistungen die gesonderten Lieferbedingungen von Herr Elektromik" F+E". Die, den Export- und Reexport-Vorschriften unterliegende Ursprungsware wird auf Wunsch und nur dann positionsweise auf Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung angegeben, wenn vom Zulieferer die Ware eindeutig als solche auf Lieferschein und Rechnung gekennzeichnet wurde. Ist dies nicht der Fall, gehen etwaige Schadensersatzansprüche zu Lasten der Vorlieferer. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen


5. Preise und Zahlung
Alle Preisangaben, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung sind freibleibend. Lieferungen erfolgen zu denjenigen Preisen, die zum Zeitpunkt der Lieferung von HERR ELEKTROINIK allgemein gefordert werden. Die Preise gelten ab Werk jedoch zuzüglich MwSt, Porto und Verpackung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Rücksicht auf Beanstandungen innerhalb 10 Tage mit 2%, oder nach 30 Tagen rein netto zahlbar. Bei Zahluhngsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank mit Zahlung fällig. Abrufaufträge haben nur eine Gültigkeit von 12 Monaten. Der Käufer muß alle bestellten Waren innerhalb dieser Frist ab Bestelldatum zur Lieferung abrufen. Andernfalls ist Herr Eektronik berechtigt, den dem Käufer in Rechnung gestellten Kaufpreis derart zu ändern, daß dieser den für die tatsächlich abgerufene Menge gültigen Preis zu zahlen hat.

7. Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung an den Käufer über. Vor dem Übergang ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an Herr Elektronik ab. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug und besteht Zweifel an der Kreditwürdigkeit, kann vom Vertrag zurückgetreten und die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen werden. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen und diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern, die Rechte aus dieser Versicherung werden abgetreten und von uns angenommen.


8. Garantieleistung
Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir wahlfrei, entweder den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern, im eigenen Haus, beim Kunden oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung allenfalls berechtigt Minderung des Peises oder Wandlung des Vertrages zu fordern. Nur dem Verkäufer bleibt freigestellt ganz vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzforderungen in Folge der Vertragsauflösung werden ausdrücklich ausgeschlossen

Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche Mängel nicht binnen 8 Werktagen und nicht offensichtliche Mängel nicht spätestens 2 Monaten nach Eingang der Lieferung angezeigt werden. Sofern der Käufer eine in seinem Haus erforderliche Mängel- Überprüfung nach unserer Wahl verweigert, sind wir von der Gewährleistung befreit. Nicht rechtzeitig gemachte Beanstandungen, eigenmächtig vorgenommene Eingriffe, Manipulationen oder Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen entbinden Herr Elektronik von der Garantieleistung. Für Anlagen- und Gerätelieferungen wird Garantie geleistet während der Dauer von 12 Monaten nach erfolgter Lieferung. Diese erstreckt sich auf nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler. Im Garantiefall wird das Gerät nach kostenfreier Rücksendung repariert oder ersetzt. Kosten für den Ein- und Ausbau vor Ort, Material sowie allfällige Anreise- und Transportkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

9. Haftung
Für die Brauchbarkeit der gelieferten Waren zu bestimmten Zwecken haftet Herr Elektronik in keinem Fall, und zwar auch dann nicht, wenn dem Käufer irgendwelche Ratschläge über die Warenverwendung erteilt wurden. Entsteht nach Gebrauch der Ware durch Mängel etwa mittelbar oder unmittelbar dem Käufer oder Dritten Schaden, übernimmt der Lieferer in keinem Fall die Verantwortung. Dies gilt insbesondere für Exportlieferungen. Auch ist eine persönliche Haftung ist ausgeschlossen. Geht der Besteller darin nicht einig, kann er innerhalb 48 Stunden nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung schadlos vom Vertrag zurücktreten.


10. Sonstige Bestimmungen
Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung das zuständige Amtgericht Lörrach vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, auch am Ort oder Niederlassung des Käufers zu klagen. Ist der gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers nicht im Geltungsbereich der BRD bzw. zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht an unserem Geschäftssitz zuständig.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, darüber hinaus die allgemeinen Bestimmungen des Elektrohandwerks, Forschung- und Wissenschaft. Die Richtlinien des UN-Kaufrechts im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer sind unwirksam.


11. Ergänzende Bestimmungen HERR ELEKTRONIK F+E
Entwicklung, Software, Konstruktion, Funktion, Design und Erfindungen unterliegen dem Eigentum, und Urheberrecht Herr F+E bzw R. Herr. Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung (Siegel) und / oder Inbetriebnahme einer Anlage (Gerät) ausdrücklich an. Der Käufer, der nicht akzeptiert, hat den ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich zurückzugeben bzw.die Inbetriebnahme abzubrechen.

Mit der Lieferung und Bezahlung von Entwicklungs- , Planungs-, und Programmierleistung (Software) wird kein Eigentum daran erworben, sondern lediglich ein Nutzungsrecht auf einer Anlage bzw Gerät. Jede Entwicklungsleistung und Datenhilfsträger von "HERR ELEKTRONIK F+E" sind geistiges Eigentum, erhalten eine Kennzeichnung, Sachnummer oder Seriennummer, die auch auf Lieferschein und Rechnung vermerkt sind. Bei Wiederverkauf solcher F+E Leistung sowie Mehrfachnutzung ist dies unter Angabe der Seriennummer Herr Elektronik F+E schriftlich anzuzeigen wofür eine Gebühr für die Mehrfachnutzung anfällt.

Vervielfältigung sowie Nachvollzug der Entwicklungsleistung HERR ELEKTRONIK F+E, außer für eigene Sicherungszwecke, ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Zur Entschädigung und Finanzierung künftiger Neuentwicklungen wird bei einer solchen reproduzierten Verwertung ein angemessener Kostenanteil oder Lizenz-Gebühr erhoben. Damit der Entwicklungserfolg sichergestellt ist, sind Diebstahl und unerlaubte Verwendung unserer Programme, Entwicklungsmuster, Technische Unterlagen, Ideen und Gebrauchsmuster unverzüglich anzuzeigen. Eine Unterlassung oder Straftat diesbezüglich berechtigt uns eine Konventionalstrafe in Höhe des tatsächlichen Entwicklungskostenaufwand zu fordern.


11.1 Datenverlust
Für die Wiederbeschaffung verlorener Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer den Datenbestand in maschinen lesbarer Form bereitstellen kann für Rekonstruktion mit minimal vertretbarem Aufwand.

12. Bemerkung allgemein
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen Herr Elektronik ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.